AGB
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
1. Gastaufnahme
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt - oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war - bereitgestellt worden ist.
2. Vertragsabschluß
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist,
3. Reiserücktritt
Im Falle des Reiserücktritts durch den Gast werden die folgenden Prozentsätze, gerechnet vom Gesamtmietpreis, in der nachstehenden Staffelung fällig:
bis 45. Tag vor Reiseantritt |
10 % |
44. Tag bis 30. Tag vor Reiseantritt |
30 % |
29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt |
60 % |
ab 21. Tag bis Reiseantritt |
90 % |
4. Zahlungsweise
Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen ab Abschluß des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Gesamtmiete zu zahlen.
Der Restbetrag muß spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein.
Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten.
Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 3. dieses Vertrages.
5. Sorgfaltspflicht
Die dem Gast überlassenen Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände sind pfleglich und entsprechend aufmerksam zu behandeln. Eventuell eintretende Schäden oder Zerstörungen sind dem Vermieter sofort mitzuteilen. Für diese Schäden haftet der Gast.
6. Vertragsänderungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Bitte beachten Sie, daß Haustiere in unseren Wohnungen nicht erlaubt sind.
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